Sonderzahlung für bedürftige Pensionistinnen und Pensionisten

Die Marktgemeinde unterstützt Pensionistinnen und Pensionisten alljährlich mit einer einmaligen Sonderzahlung (Heizkostenzuschuss bzw. Mobilitätskostenzuschuss).

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Perchtoldsdorf
  • Pension darf den aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigen

Ausgenommen sind Personen, die in Heimen oder anderen Betreuungsstätten untergebracht sind und keinen eigenen Haushalt führen.

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