Die Nächtigungstaxe (früher Orts- und Regionaltaxe) ist als gemeinschaftliche Abgabe (zwischen Ländern und Gemeinden geteilt) eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2023 (früher: NÖ Tourismusgesetz 2010) einzuheben.
Abgabenpflichtiger ist der Gast (die in einer Gästeunterkunft nächtigende Person), Einhebungspflichtiger ist der Unterkunftgeber.
Info weiterführend:
>> Hier finden Sie alle Informationen und Ansprechpartner zum NÖ Tourismusgesetz 2023, insbesondere die gesetzlichen Grundlagen, die Nächtigungstaxensätze sowie die Abgabenerklärungen für Unterkunftgeber.