Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe (früher Orts- und Regionaltaxe) ist als gemeinschaftliche Abgabe (zwischen Ländern und Gemeinden geteilt) eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2023 (früher: NÖ Tourismusgesetz 2010) einzuheben.

Abgabenpflichtiger ist der Gast (die in einer Gästeunterkunft nächtigende Person), Einhebungspflichtiger ist der Unterkunftgeber.

Info weiterführend:

>> Hier finden Sie alle Informationen und Ansprechpartner zum NÖ Tourismusgesetz 2023, insbesondere die gesetzlichen Grundlagen, die Nächtigungstaxensätze sowie die Abgabenerklärungen für Unterkunftgeber.

Ihr Kontakt


 
Kontaktdaten von Angelika Mühlberger
Angelika Mühlberger
Marktplatz 11
2380 Perchtoldsdorf
Tel: +43 1 866 83 222
abgaben@perchtoldsdorf.at

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