Heizkostenzuschuss NÖ

Die NÖ Landesregierung gewährt sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern jährlich einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden (Antragsfrist bitte beachten).

Mitzubringen sind Belege aller Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und die E-Card.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) zum Heizkostenzuschuss 2021/22 finden Sie im Internet unter der Adresse:
http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html     


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