Bürgerbegutachtung

Bevor 

- ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder 

- eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird, 

haben die Bürger*innen das Recht, die Entwürfe zu begutachten.